Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma heller und lauter Jochen Rhau Ihr Eventausstatter

In unseren AGB wird die Firma heller und lauter  Jochen Rhau Ihr Eventausstatter mit H&L abgekürzt.

  1. Unsere Leistungen, Angebote und Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteile aller Verträge die wir mit unseren Kunden über die von uns angebotenen Leistungen und Waren schließen.
  1. Mit der Beauftragung von Angeboten erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von H&L an. Sofern nicht eine abweichende und schriftliche Vereinbarung abgeschlossen wurde, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen uneingeschränkt.
  1. Alle Verträge zwischen Kunde und H&L werden in schriftlicher Form getätigt und dokumentiert.
  1. Die angemieteten Gegenstände sind nicht versichert. Die Haftung übernimmt der Mieter, sobald dieser die angemieteten Gegenstände in Empfang genommen hat. Der Mieter haftet während der Mietdauer für alle Schäden, die aus der Benutzung der angemieteten Gegenstände resultieren. Bei Beschädigung, Bruch oder Verlust ist der Mieter verantwortlich. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt wie Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl und Vandalismus verursacht werden.
    Der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber für Ansprüche Dritter, die diese wegen Schäden, die aus der Benutzung resultieren, gegen den Vermieter geltend machen. Alle Risiken des bestimmungsgemäßen Gebrauchs trägt der Kunde selbst insbesondere das durch den Gebrauch des Mietgegenstands keine Rechtsgüter Dritter und keine öffentliche-rechtlichen Normen verletzt werden.
    Der Kunde verpflichtet sich, die Mietgegenstände nur bestimmungsgemäß für die vereinbarte Veranstaltung zu verwenden. Er verpflichtet sich, die gemieteten Gegenstände pfleglich und behutsam zu behandeln und in unveränderten und einwandfreien Zustand an H&L zurückzugeben.

Bei Rückgabe von Mietartikeln wie z.B. Kabel, die nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand sind, berechnen wir eine Pauschale     von 3,00 Euro/Kabel.

  1. Stark verschmutzte Mietgegenstände
    Sind die angemieteten Gegenstände bei Rückgabe stark verschmutzt, so können zusätzliche Reinigungskosten je nach Aufwand in Rechnung gestellt werden. Kerzenständer und Gläser sind nach Gebrauch von Wachs und Verschmutzungen ohne Verwendung scharfer Reinigungsmittel zu reinigen. Ist eine Reinigung nicht mehr möglich, so ist der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.

Hussen, Tischwäsche und Molton mit Brandschäden oder Verschmutzungen durch z. B. Wachs, Kugelschreiber, Filzstift, etc. werden in Rechnung gestellt. Bei Artikel wie Kerzenständer oder Glasartikel mit Wachs oder  Verschmutzungen wird die Reinigung nach Aufwand in Rechnung gestellt..

  1. Hüpfburgen / Eventmodule / Zelte

Bei der Vermietung einer Hüpfburg/Zelte wird eine Kaution von 100,-€ als Reinigungs-/Trocknungsgebühr berechnet. Die Kaution wird bei Abgabe der Hüpfburg/Zelte zurückgezahlt, wenn die Hüpfburg/Zelt trocken, sauber, vollständig, ohne Schäden und ordnungsgemäß verpackt  zurückgegeben wird. Bei der Mietung einer Hüpfburg verpflichtet sich der Kunde bei Regen die Stromzufuhr vom Hüpfburggebläse sofort zu unterbrechen. Das Gebläse ist in jedem Fall in einem trockenen Raum unterzustellen. Die Hüpfburg soll nach Möglichkeit abgedeckt werden. Sollte die Hüpfburg trotzdem nass geworden sein, muss die Hüpfburg nach Regenende aufgeblasen werden bis die Hüpfburg vollständig trocken ist. Zusätzlich sollte man die Hüpfburg mit Tüchern trocken wischen.

Zelte oder Hüpfburgen müssen Ordnungsgemäß zusammengelegt, sauber und trocken zurückgegeben werden. Bei nicht beachten wird nach Aufwand abgerechnet. Jedoch mindestens 50,00 Euro pro Artikel.

  1. Bühne / Trailerbühne

An Bühnenartikel dürfen keine Heftklammern oder Klebebänder angebracht werden.

Die Zufahrt und Abfahrt muss frei sein und mit einem 7,5t Fahrzeug befahrbar sein.

Eine Nachtwache muss vom Kunden gestellt werden.

Der Aufstellungsort sollte eben sein. (bei Gefälle kann es zu Mehrkosten kommen)

Ein Stromanschluss muss bei Auf und Abbau direkt an der Bühne vorhanden sein.

Ein Auf und Abbauhelfer wird vom Kunden gestellt.

  1. Auf- Abbau

Die angegebenen Zeiten / Aufwand sind nur überschlägig ermittelt.

Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand!

Wartezeiten werden ebenfalls in Rechnung gestellt.

  1. Bei Rücktritt/Storno vom Mietvertrag werden− bis 30 Tage vor der Veranstaltung 40% der Vertragssumme
    − 29 bis 15 Tage vor der Veranstaltung 50% der Vertragssumme
    − 14 bis 7 Tage vor der Veranstaltung 60% der Vertragssumme
    − 6 Tage bis 4 Tage vor der Veranstaltung 85% der Vertragssumme
    − bei weniger als 4 Tage vor der Veranstaltung 100% der Vertragssumme

in Rechnung gestellt.

 

Stand: 01.01.2014

Hinweis zur Online-Streitschlichtung:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.